Aufnahme in das Gymnasium
Für die Aufnahme in die Anfangsklasse (5. Jahrgangsstufe) - Anmeldetermin ist in der Regel im Mai jeden Jahres - verlangt die Schulordnung ein entsprechendes Gutachten der Volksschule ("geeignet") oder die erfolgreiche Teilnahme am dreitägigen Probeunterricht (Mai/Juni).
Beim Eintritt in höhere Jahrgangsstufen ist das letzte Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule vorzulegen. Beim Übertritt von einer nicht anerkannten Privatschule muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) sowie die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) gelten im Übrigen uneingeschränkt auch für Aufnahme und Probezeit.
Für die Schüler aus dem Ausland gelten in schulischer Hinsicht verschiedene Sonderregelungen. Es ist möglich, dass diesen Schülern eine andere Sprachenfolge auf Antrag vom Kultusministerium genehmigt wird. Es empfiehlt sich, den Aufnahmeantrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit ein Platz im Internat bzw. Tagesheim sichergestellt ist.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn des Schuljahres, ein Wechsel der Schule während des Schuljahres ist jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.