Aufnahmebedingungen für das Internat
Sind die schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben, die das Direktorat der Internatsschule zu prüfen hat, so ist mit der Direktion des Zweckverbandes der Vertrag über die Internatsunterbringung (Internatsvertrag; Tagesheimschulvertrag) abzuschließen. Dabei wird die lnternatsordnung mit den für das Zusammenleben in der Gemeinschaft notwendigen Regelungen Vertragsbestandteil.
Notwendige Unterlagen für die Aufnahme in Internat und Schule sind:
- Geburtsurkunde
- zwei aktuelle Passbilder
- ärztliches Attest über die Internatsfähigkeit bei Sorgerechtsübertragung auf nur einen Elternteil der Sorgerechtsbeschluss
- Übertrittszeugnis der Volksschule bei Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe
- Jahreszeugnis (Versetzungszeugnis) bzw. Abgangs- und Übertrittszeugnis bei Eintritt in eine höhere Jahrgangsstufe
Zusätzlich sind noch folgende Unterlagen auszufüllen, die Sie vom Internat bekommen:
- Internatsvertrag (dreifach)
- Anmeldung (dreifach)
- Einzugsermächtigung
- Empfangsbestätigung der Internatsordnung, gegebenenfalls mit Schüler- bzw. Elternerklärung
- Schülerfragebogen
Ausstattung
Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler soll einfach und zweckmäßig sein.
Mitzubringen sind:
Bettzeug (Kissen, Federbett oder Steppdecke, Bettwäsche), Kulturbeutel mit Waschsachen, Handtücher, Kleidung und Leibwäsche der Jahreszeit angepasst, Wäschesack, Hausschuhe, Turnschuhe (jedoch keinesfalls mit schwarzen Sohlen), Sportbekleidung., Beutel für Turnzeug, Trainingsanzug, Badesachen;
für den persönlichen Gebrauch auf dem Zimmer:
Tasse, Trinkglas, einfaches Besteck, Teller, evtl. Salz- und Zuckerstreuer.
Die Wäschepflege wird auf Wunsch von einer Wäscherei übernommen und über das Nebenkostenkonto des Schülers in Rechnung gestellt. Jedes Wäschestück ist deshalb mit vollem Namen zu kennzeichnen.
Das Mitbringen von Kraftfahrzeugen aller Art, auch von Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mofas, ist Internatsschülern gemäß § 14 der lnternatsordnung nicht gestattet, um jeglichen Missbrauch und die damit verbundene Gefährdung, der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.
Tagesheimschüler dürfen Kraftfahrzeuge für die notwendige tägliche Fahrt zu und von der Schule benützen. Das Mitbringen sonstiger Gegenstände (z.B. Elektrogeräte,) ist aus Gründen der Sicherheit nur nach Maßgabe der Internatsordnung (§§ 12 ff) bzw. nach Genehmigung durch die Internatsleitung zulässig. Internatskosten.
Aufgrund einer Verfügung der Gremien des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime ist es, erforderlich, dass bei Schülern aus dem Ausland bzw. Schülern, deren Eltern sich überwiegend im Ausland aufhalten, ein Depotkonto in Höhe von EUR 2.200,00 eingerichtet wird. Die Rückerstattung dieses Betrages erfolgt mit der Endabrechnung nach Austritt des Schülers. Die Kaution kann auch in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft (Bankbürgschaft) gestellt werden. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie beim Direktorat.
Bei Internatsschülern wird für anfallende Nebenkosten (z.B. Taschengeld, Schulmaterial, Reisegeld, Ausflüge, Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Unfallversicherung usw.) von der Direktion des Zweckverbandes eine angemessene monatliche Vorauszahlung angefordert, über die jeweils zum Schuljahresende abgerechnet wird Alle Zahlungen erfolgen im Wege des Banklastschriftverfahrens (Bankeinzug).